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GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN

In der Gemeinde Ober-Mörlen bestehen im Rahmen der Benutzungs- und Gebührenordnung für Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Ober-Mörlen folgende Möglichkeiten der Anmietung von Räumlichkeiten für Familienfeiern, Vereinsveranstaltungen, usw.

 

Im Schloss Ober-Mörlen:

1. Rittersaal mit oder ohne Küche (max. 60 Personen)

2. Lesesaal (max. 45 Personen)

3. hinterer Schlosshof und Wandelhalle
 

Dorfgemeinschaftshaus Langenhain-Ziegenberg:

1. Dorfgemeinschaftshaus komplett mit oder ohne Küche (max. 200 Personen)

2. großer Saal mit oder ohne Küche (max. 150 Personen)

3. kleiner Saal mit oder ohne Küche (max. 50 Personen)
 

Usatalhalle Ober-Mörlen:

1. komplette Halle (über 500 Personen)

2. großer Saal ( bis 400 Personen)

3. kleiner Saal (bis 250 Personen)

Nähere Auskunft zu den genannten Objekten erhalten Sie im Liegenschaftsamt der Gemeinde unter der Telefonnummer 06002 / 50233 (Herr Seipp).

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